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AGB´s

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Unternehmen "Huja- die Hunde Janny" und Hundehaltern oder deren Vertretern über Leistungen des Unternehmens abgeschlossen werden. Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

2. Leistungserbringer

Inhaber des Unternehmens "Huja – Die Hunde Janny" ist Frau Janine Heidemann. Frau Janine Heidemann wird in der Regel die Leistungen des Unternehmens persönlich erbringen. In besonderen Fällen kann sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Zu den "besonderen Fällen" gehören unter anderem Krankheit und Urlaub der Frau Heidemann.

3. Erstgespräch

Vor jedem Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Serviceleistung (Ausgehservice, Hol- und Bringdienst, Pflege- und Scherservice und Betreuung)  findet ein Erstgespräch mit dem Halter und dem Hund statt. Das Gespräch ist für den Halter kostenlos und dient dazu festzustellen, ob die Serviceleistung für die Parteien in Frage kommt.

4. Vertragsabschluss

Sind sich die Parteien über die Durchführung einer Serviceleistung einig, wird das Unternehmen ein schriftliches Angebot gemäß der geltenden Tarife machen. Ist der Hundehalter damit einverstanden, wird er dies auf dem Angebot mit seiner Unterschrift bestätigen. Mit dieser Unterschrift erklärt er zugleich, dass er von den vorliegenden AGB Kenntnis genommen hat. Mit seiner Unterschrift erklärt der Hundehalter außerdem folgendes:
· Der Hund verträgt sich unter normalen Umständen gut mit Artgenossen und verhält sich unauffällig gegenüber Menschen.
· Der Hund hört auf seine Begleitperson.
· Der Hund ist haftpflichtversichert, ordnungsgemäß versteuert und vollständig geimpft.
· Handelt es sich um eine Hündin, so ist sie nicht läufig.

5. Haftung

Für Schäden jeglicher Art haftet Frau Heidemann, soweit dies gesetzlich zulässig ist, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zum Hundehalter.

6. Fälligkeit der Vergütung

Bei einmaliger Durchführung einer Serviceleistung wird die Vergütung bei Ablieferung des Tieres nach erbrachter Leistung fällig. Sie ist in bar zu zahlen, wobei das Unternehmen dem Halter eine Quittung ausstellen wird. Vereinbaren die Parteien eine regelmäßige Serviceleistung für den Hund, wird die Vergütung jeweils am letzten Tag des Monats fällig. Sie ist durch den Halter kostenfrei auf das Konto der Frau Heidemann bei der Dresdner Bank, BLZ 100 800 00, Kontonummer XXXXXX, zu überweisen oder in bar zu zahlen.

6.1 Das Unternehmen erhält seine Vergütung für die im Voraus vereinbarte Ausführzeit.

6.2 Das Unternehmen erhält seine Vergütung für den Hol- und Bringservice gegebenenfalls zuzüglich Fahrtkosten.

6.2.1 Das Unternehmen erhält seine Vergütung für die mehrfache Nutzung des Hol- und Bringservices innerhalb eines festgelegten Zeitraums, gegebenenfalls zuzüglich einer vorab festgelegten Fahrtkostenpauschale.

6.3 Das Unternehmen erhält seine Vergütung für die im Voraus vereinbarte Betreuung gegebenenfalls zuzüglich Fahrtkosten. Diese fallen nur an für die Strecke zwischen dem Unternehmenssitz und dem Aufenthaltsort des Hundes und nur dann, wenn diese weiter entfernt liegen als der Umkreis von 5 km. Sie betragen 0,30 € pro Kilometer.

7. Vergütung bei Annahmeverzug:

Kommt der Hundehalter mit der Annahme der Leistungen des Unternehmens in Verzug, so kann dieses für die infolge des Verzuges nicht erbrachte Leistung die vereinbarte Vergütung verlangen. Das Unternehmen ist nicht zur Nachleistung verpflichtet und muss sich nicht den Wert desjenigen anrechnen lassen, was es infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste.

8. Kündigung

Vereinbaren die Parteien, dass das Unternehmen eine Serviceleistung regelmäßig durchführt, so ist diese Vereinbarung kündbar. Die Kündigung kann nur mit einer Frist von 3 Tagen zum sonst vereinbarten Termin erfolgen.